Wir freuen uns sehr, dass Sie die Arbeit der DGVN NRW durch Ihr Engagement unterstützen wollen. Allein hierdurch fördern S I E persönlich bereits die in der Charta der Vereinten Nationen (Publikation von UNRIC) niedergelegten Ziele!
Die nebenstehende Veröffentlichung der Charta der Vereinten Nationen mit dem Statut des Internationalen Gerichtshofs, herausgegeben von der DGVN, kann dort per E-Mail kostenlos bestellt werden.
"60 Wege wie die Vereinten Nationen etwas bewirken" Veröffentlichung des Regionalen Informationszentrums der Vereinten Nationen für Westeuropa - UNRIC
Mitglied im Landesverband NRW der DGVN kann grds. jeder Interessierte werden, der seinen ersten Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmsweise behält ein Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen auch bei Verlegung des ersten Wohnsitzes die Mitgliedschaft im Landesverband Nordrhein-Westfalen, wenn es nach dem Wohnsitzwechsel weiterhin Funktionen bei diesem ausübt.
Mit der Mitgliedschaft in der DGVN NRW werden Sie auch automatisch Mitglied im Bundesverband. Privat-rechtliche und öffentlich-rechtliche Institutionen und Organisationen wie Akademien, Unernehmen und Forschungsinstitute können korporative Mitglieder werden.
Die Mitgliedschaft läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, die Beiträge werden jeweils zum 31. März fällig. Diese kann jederzeit gekündigt werden. Die Austrittserklärung wird zum Ende eines Kalenderjahres gültig, wenn sie mit einer Mindestfrist von drei Monaten zum Jahresende zugegangen ist.
Ihre Vorteile:
Künftig werden wir auch einen speziellen Mitgliederbereich "Mein DGVN NRW" anbieten, über den wir für Sie neben weiteren vereinsinternen Informationen auch ein Expertenforum als neue Veranstaltungsreihe für unsere Mitglieder einrichten werden.
Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge:
Den Beitrittsantrag können Sie uns gerne ausgefüllt per Fax oder Post an die Geschäftsstelle senden. Vielen Dank!
